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BGH, 13.10.1981 - 5 StR 548/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Anwendbarkeit von Jugenstrafrecht
Papierfundstellen
- StV 1982, 27
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 548/81
Läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen, ob der Heranwachsende zur Zeit der Tat noch einem Jugendlichen gleich stand, so ist Jugendstrafrecht anzuwenden (BGHSt 12, 116, 119) [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58].
- BGH, 03.05.1983 - 5 StR 246/83
Anwendung von Jugendstrafrecht bei nicht erfolgter sicherer Feststellung über das …
In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, daß Jugendstrafrecht anzuwenden ist, wenn sich nicht mit Sicherheit feststellen läßt, ob der Heranwachsende zur Zeit der Tat noch einem Jugendlichen gleichstand (BGHSt 12, 116, 119 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; BGH Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 548/81, mitgeteilt bei Holtz MDR 1982, 104 und StrVert 1982, 27).